Die Festsetzung der Steuer ist der erste Schritt zur Verwirklichung des nach § 38 der Abgabenordnung abstrakt entstandenen Steueranspruchs. Sie ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Anspruchs, den Beginn der Zahlungsverjährung und die Vollstreckung.
Die Steuerfestsetzung erfolgt durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Steuerbescheid oder durch eine vom Steuerpflichtigen abgegebene Steueranmeldung.
Von einer Steuerfestsetzung kann gemäß § 156 AO abgesehen werden, wenn der Steuerbetrag unter 10 Euro liegt bzw. wenn die Einziehung keinen Erfolg haben wird, da der Steuerschuldner beispielsweise zwischenzeitlich über kein Vermögen mehr verfügt.
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfestsetzung
Official Website http://www.fayette-pva.com/
Telefon (859) 246-2722
Koordinaten 38°2'43.421" N -84°29'51.4" E