Der Europäische Rechnungshof gehört zu den Organen der Europäischen Union. Er wurde 1975 durch den Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften errichtet, nahm nach Inkrafttreten des Vertrages am 1. Juni 1977 noch im selben Jahr seine Arbeit als unabhängiges Kontrollorgan auf und wurde mit dem 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht 1993 den anderen Organen gleichgestellt. Durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurden seine Kompetenzen weiter ausgebaut. Auf Grundlage der Art. 285 bis 287 AEU-Vertrag prüft der EuRH fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union. Sitz des Rechnungshofes ist Luxemburg.
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